Ein Löschwasserteich ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Brandschutzkonzepts vieler Gemeinden, Unternehmen oder Industrieanlagen. Um zu jeder Zeit eine
zuverlässige Löschwasserversorgung sicherzustellen, ist die regelmäßige Pflege und insbesondere die Entschlammung dieser Teiche erforderlich. Dabei gelten genaue Vorschriften hinsichtlich
Kapazität, Wassertiefe und Ausstattung, die eingehalten werden müssen.
1. Fassungsvermögen und Wassertiefe
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Fassungsvermögen: Ein Löschwasserteich sollte in der Regel mindestens 1.000 m³ Löschwasser bereitstellen. Falls das Volumen geringer ausfällt,
muss nachgewiesen werden, dass die geforderte Löschwassermenge dennoch sichergestellt ist.
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Wassertiefe: Laut Vorgaben beträgt die Mindesttiefe 2 Meter. Die Form des Teiches können Sie flexibel an Ihre örtlichen Gegebenheiten anpassen,
solange die Mindesttiefe durchgängig gewährleistet ist.
2. Bedeutung der Entschlammung
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Warum entschlammen? Im Laufe der Zeit sammeln sich Schlamm, Sedimente und organische Rückstände (z. B. Laub) im Löschwasserteich an. Diese
Ablagerungen können die verfügbare Wassermenge reduzieren und das Ökosystem des Teiches belasten.
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Sicherstellung des Wasserbedarfs: Durch eine professionelle Entschlammung halten Sie das erforderliche Volumen frei von unnötigen Ablagerungen.
So bleibt die Löschwasserreserve jederzeit verfügbar.
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Vermeidung von Verunreinigungen: Entschlammungsmaßnahmen helfen, Schmutzwasser oder andere Stoffe zu entfernen, die die Wasserqualität und die
Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können.
3. Löschwasserentnahmestelle und Saugrohr
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Saugschacht oder Saugrohr: Zur Löschwasserentnahme muss mindestens ein Saugrohr oder ein Saugschacht vorhanden sein, der jederzeit frostsicher
gehalten wird (Eisfreiheit).
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Zugänglichkeit: Stellen Sie sicher, dass die Entnahmestelle über eine ausreichend breite und stabile Zufahrt für Feuerwehrfahrzeuge erreichbar
ist.
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Saugrohr-Durchmesser: Ein Innendurchmesser von 125 mm ist vorgeschrieben, wobei das Saugrohr nicht länger als 10 m sein darf.
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Sieb und Anschlüsse: Die Einlauföffnung des Rohrs sollte in Bodennähe des Teichs liegen und mit einem rostfreien, zylindrischen Sieb
ausgestattet sein. Ein Löschwasser-Sauganschluss nach DIN 14244 (A-Festkupplung) ist ebenfalls erforderlich. Die gesamte Leitung vom Einlauf bis zur Kupplung muss luftdicht verarbeitet
sein.
4. Zufahrt und Einfriedung
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Zufahrtsanforderungen: Nach DIN 14090 gelten bestimmte Richtlinien für Feuerwehrzufahrten. Diese müssen uneingeschränkt einhaltbar sein, damit
die Einsatzkräfte im Ernstfall schnell an den Teich gelangen.
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Umfriedung: Aus Sicherheitsgründen muss ein Löschwasserteich mindestens 1,25 m hoch umzäunt sein. Zwischen Zaun und Teich sollte ein 1 m
breiter Streifen frei bleiben, um Zugang für Wartungsarbeiten oder Rettungskräfte zu gewährleisten.
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Zugangstor: Eine verschließbare Tür mit mindestens 1 m Breite, die sich mit dem genormten Dreikantschlüssel der Feuerwehr öffnen lässt, ist
zwingend erforderlich.
5. Befüllung und Wasserqualität
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Kein Schmutzwasser: Löschwasserteiche dürfen nicht mit Schmutzwasser gespeist werden. Nutzen Sie stattdessen sauberes Wasser oder
Niederschlagswasser, das zuvor über einen Sandfang geleitet wird.
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Kein Durchleiten von Fließgewässern: Um zu starke Verschlammung zu vermeiden, dürfen keine natürlichen Wasserläufe direkt durch den
Löschwasserteich fließen.
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Regelmäßige Kontrollen: Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Wasserqualität und füllen Sie bei Bedarf nach, um das Mindestvolumen zu
gewährleisten.
6. Beschilderung
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Gut sichtbar: Ein Schild nach DIN 4066-B3 kennzeichnet den Löschwasserteich und muss dauerhaft sowie deutlich erkennbar angebracht werden. So
finden Einsatzkräfte den Teich im Notfall sofort.
7. So unterstützen wir Sie bei der Entschlammung
Wir bieten Ihnen eine professionelle Entschlammung für Ihren Löschwasserteich, damit alle Vorgaben und Normen erfüllt bleiben:
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Bestandsaufnahme: Vor Ort prüfen wir den Zustand des Teichs, das Schlammvolumen und die Zugänglichkeit.
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Passende Technik: Je nach Teichgröße und Verschlammungsgrad setzen wir Saugbagger, Pumpen oder andere Geräte ein, um den Teich möglichst
schonend und effektiv zu entschlammen.
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Qualitätssicherung: Im Anschluss überprüfen wir die Wasserwerte und stellen sicher, dass die erforderliche Tiefe und das vorgeschriebene
Fassungsvermögen eingehalten werden.
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Dokumentation: Auf Wunsch fertigen wir eine umfassende Dokumentation für Ihre Unterlagen oder für Behörden an.
Pflege und Wartung
Löschwasserteiche sind so zu pflegen und zu warten, dass jederzeit Löschwasser entnommen werden kann.
Ein Gewässer neigt durch äußere Einflüsse immer dazu zu verschlammen.
Blätter, Insekten, Pollen, Staub,... alles landet auf dem Wasser, sinkt zu Boden und wird dort zu Schlamm.
Hinzu kommt der Kot von Fischen und Enten. Wenn diese dann noch gefüttert werden, beschleunigt sich die Verschlammung des Teiches zunehmend.
Von diesem Prozess sind alle Gewässer betroffen. In bewegten Gewässern (Flüsse, Bäche, ..) werden diese Sedimente weggespült. In stehenden Gewässern können sie zum
Problem werden.
Grundsätzlich kann man sagen: Wenn wir uns nicht bei Zeiten um diese Gewässer kümmern, sind sie irgendwann eine Wiese. JEDES Gewässer. So ist es bereits seit
Bestehen der Seen auf der Erde. Dadurch hat sich die Landschaft immer verändert.
Aber wir bauen uns ja keine Teiche, damit sich die Natur diese so verändert wie sie es will!
Ergo: Wir müssen uns um den Schlamm kümmern und ihn entfernen.
Bei einem Löschwasserteich ist es natürlich um so wichtiger, dass dieser keinen Schlamm enthält. Denn mit Schlamm kann die Feuerwehr kein Feuer
löschen.
Wir bieten Ihnen die professionelle Entschlammung und Reinigung von Löschwasserteichen jeder Größe.
Mit unseren sehr leistungsstarken Pumpen leeren wir noch so große Teiche innerhalb kürzester Zeit.
Den hier enthaltenen Schlamm entsorgen wir selbstverständlich fachgerecht.
Saugrohre werden bei der Gelegenheit auf Funktionalität geprüft und bei Bedarf ersetzt.
Sollte der Teich nicht mehr dicht sein, können wir ihn reparieren, restaurieren oder neu bauen.
Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns
03301.835 00 35 oder per E-Mail